Info,
der Erlass des Landes Hessen zur Einstellung des Lehrgangsbetriebes bis mindestens 31. Januar 2022 verfolgt nun auch auf kommunaler Ebene eine Regelung, die der Empfehlung des Erlasses entspricht.
Es ergeht folgende Anordnung bis mindestens 31. Januar 2022:
1. es sind keine Präsenzveranstaltungen, d.h. Übungsdienste, Sitzungen, Jahreshauptversammlungen, gesellige Zusammenkünfte etc. mehr durchzuführen, etwaige Onlinemöglichkeiten sind zu nutzen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Dienste zur Geräte- und Fahrzeugwartung bzw.- prüfung sowie Kleiderkammerdienste, hier gelten die Regelungen unter 2 und 3.
2. im Einsatzdienst gilt die 2-G-Regel, d.h. Teilnahme am Einsatzdienst nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich. Ausnahmen für getestete Personen sind organisatorisch im Einsatzfalle nicht zu gewährleisten und nicht zu kontrollieren. In der EinsatzApp sind die Verfügbarkeiten bitte anzugeben, um etwaige temporäre AAO-Änderungen aufgrund dieser Vorgabe vornehmen zu können. Die Wehrführungen werden angehalten, hier entsprechende negative Veränderungen umgehend der Leitung der Feuerwehr mitzuteilen.
3. Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske bzw. KN95/N95-Maske ist obligatorisch. Entsprechender Bedarf kann gemeldet werden.